Kleintiere wie Zierfische, Hamster, Vögel etc., die in Käfigen leben, können in der Regel immer in der Wohnung gehalten werden. Ihr Verwalter hilft Ihnen gern weiter, um Missverständnisse auszuschließen. Die Haltung von größeren Tieren wie Hunden oder Katzen bedarf der Zustimmung des Vermieters. Details zu den Bestimmungen über die Haltung von Haustieren finden sich in den einzelnen Mietverträgen und können bei Bedarf vorab eingesehen werden.
Generell gilt, dass es bei der Haltung von Haustieren in der Wohnung nicht zu Belästigungen der übrigen Mieter kommen und die Wohnung nicht beschädigt werden darf.